Aus dem Archiv der ExtraTip Mediengruppe.
vom 29.07.2010


,Kündigung angenommen''''

Ehemaliger Kreisbrandinspektor Willi Sußebach musste wegen undurchsichtigen Nebentätigkeiten gehen

Verwaltungsleiter SIegfried Rommel und Landrat Stefan Reuß geben die Stellungnachme des Kreisausschusses ab. 

Von CHRISTIAN HORN

Werra-Meißner. In den vergangenen Wochen gab es viele Spekulationen aufgrund des Korruptionsverdachtes des ehemaligen Kreisbrandinspektors Willi Sußebach bei der Auftragsvergabe zur Beschaffung und Wartung von Atemschutzgeräten (Der EXTRA TIP berichtete).
Landrat Stefan Reuß gab am Donnerstag zusammen mit dem Verwaltungsleiter Siegfried Rommel eine Pressekonferenz, um für den Kreisausschuss eine Stellungnahme abzugeben.


So stehen nach Angaben von Reuß die Kündigung Sußebachs und der Korruptionsverdacht in keinem unmittelbaren Zusammenhang.
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Sußebach sei ausschließlich auf die Art und den Umfang der Nebentätigkeit in Verbindung mit gleichartigen Abmahnungen in der Vergangenheit zurückzuführen.
Zudem  sei nach Kenntnis des Kreises bisher kein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet worden.

Unstimmige 
Nebentätigkeiten

Alle Beschäftigten müssen ihren Arbeitgeber über bezahlte Nebentätigkeiten  informieren. Die Erklärung über die ausgeübten Nebentätigkeiten müssen dann zum 31. Januar des folgenden Jahres mit den Entgeldnachweisen eingereicht werden.

Im Mai 2009 wurde dem Kreis jedoch bekannt, wie es Landrat Reuß berichtete, dass Sußebachs Angaben bezüglich seiner Nebentätigkeiten unvollständig waren, da auf ihn ein Gewerbe angemeldet war.
Insgesamt erhielt der ehemalige Kreisbrandinspektor wegen falscher Angaben bei seinen Nebentätigkeiten zwei Abmahnungen.
Im Rahmen eines Personalgesprächs am 10. Juni, das wegen widersprüchlicher Angaben seiner Unterlagen einberufen wurde – hierbei ging es um die Nebentätigkeit „Lehr- und Vortragstätigkeit für verschiedene Akademien des TÜV Nord“– legte Sußebach Kopien von durch ihm ausgestellte Rechnungen vor, wovon in 17 von insgesamt 20 Fällen die Firma Brandschutzservice Oetzel der Adressat war. Der ehemalige Kreisbrandinspektor Willi Sußebach.


Laut Stellungnahme des Kreises machte Verwaltungsleiter Siegfried Rommel dem ehemaligen Brandinspektor klar, dass die Ausübung dieser Nebentätigkeit vom Kreis wegen eines anzunehmenden Widerspruchs mit der dienstlichen Aufgabe von Anfang an untersagt worden wäre.
Nach einem weiteren Gespräch am 12. Juni, indem man Sußebach die Gelegenheit geben wollte offengebliebene Fragen zu klären, habe Verwaltungsleiter Rommel ihm klar gemacht, dass Sußebach gravierende arbeitsrechtliche Verstöße begangen habe und  dass daher eine Überprüfung zur Einleitung eines Kündigungsverfahren unumgänglich sei.
Der ehemalige Kreisbrandinspektor Willi Sußebach reichte jedoch am 14. Juni seine Kündigung ein, die auch angenommen wurde.

„Korruptionsvorwürfe sind nicht haltbar“

Wegen der festgestellte Geschäftsbeziehung zur Firma Brandschutzservice Oetzel prüfte die Revision die Einhaltung der Vergabevorschriften beim Auftrag „Atemschutzgerätebeschaffung und Wartungsvertrag“. Die Revison stellte fest, dass die Firma Oetzel bei der Ausschreibung keinen Angebot abgegeben und auch keinen Auftrag erhalten hat. „Auch bei der Ausschreibung der Wartung und der Bewertung der Angebote ist es zu keinen vorsätzlichen Handlunegen gekommen, die zu einer Bevorzugung der Firma Oetzel geführt hätten“, so Reuß und weiter „Der Vorwurf der Korruption gegen Herrn Sußebach im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe bei der Atemschutzgerätebeschaffung und der Wartung der Atemschutzgeräte ist daher nach den der Antikorruptionsbeauftragten zur Zeit vorliegenden Unterlagen nicht haltbar.


ZWISCHENRUF VON LARS WINTER


Dreiste Fehltritte

Junge, Junge, da kam am Donnerstag aber mächtig Licht ins Dunkel, was die Lars Winter.Nebentätigkeiten des ehemaligen Kreisbrandinspektors angeht. Als ein wahrer Filou entpuppt der sich im nachhinein. Erst verschwieg er Nebentätigkeiten, später gab er gegenüber seinem Arbeitgeber nur bröckchenweise seine Zweit- und Drittjobs preis.

Wie dreist man sein kann, zeigt das Beispiel, dass auf den Etiketten der Schnapsflaschen seines Hofladens längst sein Name stand, ein Gewerbe längst angemeldet war, er aber offiziell gegenüber Reuß und Rommel angab, nur eine Stunde pro Woche seiner Frau zu helfen. Unentgeltlich.

Das war aber nicht der letzte Hammer in Sachen Dreistigkeit: Der klaren Ansage seines Arbeitgebers, die Installierung eines festangebrachten Blaulichts auf seinem Dienstwagen aus eigener Tasche zu zahlen, stimmte Sußebach zu, zahlte auch, um sich später das Geld von der Zahlstelle der Kreisverwaltung erstatten zu lassen. Solch ein Vorgehen hat schon was von einer gewissen Durchtriebenheit und vor allem von einer großen Respektlosigkeit gegenüber seinem Arbeitgeber. Immer nur bedacht auf den eigenen Vorteil war der Herr wohl.

Letztendlich hat Sußebach nach all seinen Fehltritten doch noch einen richtigen Schritt gemacht. Er hat seinen Hut genommen.

 

 

 

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Lesermeinungen zu diesem Artikel

Feuerwehrmann schrieb am 29.07.2010 um 23:53:49
"Sehr guter Artikel. Sachliche und nachvollziebare Darstellung. Danke auch dem Landrat für die Klarheit."
schnucke-2007 schrieb am 30.07.2010 um 13:48:09
"Ende gut alles gut. Tunnel wieder offen und die Spekulationen um Sußebach sind auch endlich mit Fakten unterlegt worden. Prima Herr Landrat, endlich mal ein Politiker mit Rückgrat,der nicht um den heissen Brei redet. Was ist eigentlich mit dem "klugen Schwätzer" von gestern, Matthias Schäfer von der WR; Herr Schäfer ist es nicht Zeit für eine offizielle Entschuldigung gegenüber dem LR?"
Lara schrieb am 30.07.2010 um 15:38:33
"Die Zeitung und sich entschuldigen? Wovon träumst du? Die schieben doch alles auf ihre Pressefreiheit. Aber vielleicht sind für den boshaften Kommentar beim Vorstadtreporter auch schon die Laternen abgeschaltet. "
Datenschützer schrieb am 01.08.2010 um 13:50:49
"Ist eigentlich schon mal jemand auf den Gedanken gekommen, dass sich der Landrat hier genauso falsch verhalten hat? Als Arbeitgeber und Dienstvorgesetzter darf er diese Details aus dem Arbeitsverhältnis nicht an die Presse geben. Sußebach hat sicher falsch gehandelt, aber was der Landrat hier macht, ist keinen Deut besser."
Feuerwehrmann schrieb am 01.08.2010 um 15:06:46
"Wenn ein öffentliches Interesse vorliegt, können und müssen auch Personaldaten veröffentlicht werden. Das ist hier eindeutig der Fall, schließlich ist der KBI eine Person der Öffentlichkeit."
frust schrieb am 02.08.2010 um 08:28:24
"Vieleicht sollte man bei diesen Herrn mal etwas tiefer in die Vergangenheit schauen,da gibt es vieleicht noch mehr zu erfahren.Oder soll mal wieder der Teppich angehoben werden? "
eine Wählerin schrieb am 03.08.2010 um 11:51:41
"Fassen wir zusammen: Der Landrat ist ein hilfloses Opfer! Seine Mitarbeiter können sich ohne Genehmigung in der Kasse bedienen. Jeder macht, was er will, keiner was er soll und alle machen mit. Nur eins ist klar: er und seine Parteifreunde haben eine weiße Weste. Um das klar zu machen spielen auch die Persönlichkeitsrechte eines einzelnen keine Rolle.Und der Rest ist Schweigen."
Wähler schrieb am 03.08.2010 um 13:51:25
"Diesr Kommentar kann ja nur von einer Wählerin kommen, die garantiert nicht die Partei des Landrats wählen würde. Einfach billig."
Datenschützer FFW schrieb am 09.08.2010 um 16:00:04
"Eigentlich ist die Rechtslage ganz klar. Landrat Reuß hat gegen den Personaldatenschutz mit seinem Büroleiter Rommel verstossen. Man sollte unter Feuerwehrkameraden den Hess. Datenschutzbeauftragten und die Aufsicht des RP wegen der Verstösse einschalten. Eschwege ist nicht Witzenhausen oder umgekehrt. Auch mit einer Entschuldigung ist es nicht getan."
Feuerwehrmann schrieb am 09.08.2010 um 23:27:40
"Ich kann mich erinnern, dass der ehemalige KBI in der HNA behauptet hat, er habe nie Abmahnungen bekommen. Dem scheint wohl nicht so gewesen zu sein. Daher ist die Sache jetzt mal klargestellt, da hilft auch kein Datenschutz. Wahrheit muss Wahrheit bleiben. "
(Lesermeinungen sind keine redaktionellen Meinungsäußerungen)

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